Beim Gartenhaus auf die Vorschriften achten!
der Garten im FebruarWenn Sie sich schon auf gemütliche Sommernachmittage auf der Sonnenliege vor dem neuen Gartenhäuschen freuen und bereits jetzt Größe und Design des kleinen Domizils planen, dann vergessen Sie auf keinen Fall den Anruf beim zuständigen Bauamt. Sie wären nicht der Erste, der ein liebevoll gestaltetes Gartenhäuschen wieder abreißen muss, weil es dem Nachbarn nicht gefällt. Nein, das „Nicht gefallen“ ist selbstverständlich keine Rechtsgrundlage für den Abriss, wohl aber die Höhe des Häuschens und der Abstand zum Nachbargrundstück. Wie die Bauvorschriften konkret aussehen, kann man leider nicht pauschal beantworten. Sie unterscheiden sich regional und es kommt zudem darauf an, wie die Umgebung aussieht, ob es dort bereits andere genehmigte Gartenhäuser gibt und ob das Bauvorhaben ins Bild passt. Eine Rückversicherung beim Amt kann also viel Geld und Ärger sparen. Um genaue Angaben machen zu können, sollten Sie sich schon vorher mit Form, Farbe und Design Ihres Gartenhäuschens auseinandersetzen und die Baupläne mit den Maßen zur Hand haben. Die müssen Sie nämlich unter Umständen einreichen und genehmigen lassen. Bei selbstgebauten Gartenhäusern ist das mitunter ein wenig kompliziert, wenn man keine Vorkenntnisse hat und noch nie einen Bauplan mit allen notwendigen Angaben erstellt hat. Einfacher geht es mit fertigen Gartenhäusern. Hier liefern professionelle Anbieter die Unterlagen fürs Bauamt gleich mit.
Um des lieben Friedens willen sollten Sie unbedingt Rücksprache mit den Nachbarn halten. In den meisten Fällen gibt es keine Probleme, sofern Sie nicht sehr ausgefallene Ideen wie beispielsweise knallige, leuchtende Farben haben. Auch der Standort sollte gemeinsam abgesprochen werden, damit das Gartenhäuschen den Lieblingspflanzend es Nachbarn nicht das Licht nimmt. Es ist zwar Ihr Garten und wenn das Bauamt zustimmt, können Sie dort bauen, was Sie wollen, aber keine Genehmigung der Welt ist so wichtig wie die stille Zustimmung der Nachbarn. Sie wissen ja: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt…